










Die Hochschule Niederrhein hat im Wintersemester 2006/07 ein Gremium zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation eingerichtet. Mit diesem Gremium haben die Studierenden einen Ansprechpartner für Beschwerden und Anregungen.
Das Gremium überprüft die Qualität der Lehr- und Studienorganisation an der Hochschule Niederrhein.
Die Hälfte der 10 stimmberechtigten Mitglieder des Gremiums sind Studierende der Hochschule Niederrhein, ferner zwei Pofessoren, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Hochschule, ein weiterer Mitarbeiter der Hochschule , sowie eine Person, die weder Mitglied noch Angehöriger der Hochschule ist und den Vorsitz innehat.
Das Gremium befasst sich u. a. mit Beschwerden von Studierenden, die Mängel in der Lehr- und Studienorganisation sehen. Beispiele sind der Ausfall oder die Überbelegung von Pflichtveranstaltungen, überfüllte Seminarräume oder Hörsäle, oder ein zu spät ausgestellter Leistungsnachweis, so dass die Anmeldung für das Folgeseminar nicht fristgerecht möglich ist.
Im Falle von erheblichen Mängeln in der Lehr- und Studienorganisation kann das Gremium der Hochschulleitung Maßnahmen zur Verbesserung empfehlen.
Kann das Gremium mir direkt helfen?
Das Gremium nimmt Beschwerden der Studierenden entgegen, überprüft deren Angemessenheit und ist bestrebt, wahrgenommene Mängel in der Qualität der Lehr- und Studienorganisation in Kooperation mit den zuständigen Stellen zu bearbeiten. Das Gremium übernimmt in diesem Zusammenhang eine Moderationsfunktion, übt jedoch keine Entscheidungsgewalt aus.
Welchen Erfolg kann meine Beschwerde haben?
Die Hochschule ist bestrebt ihren Studierenden optimale Studienbedingungen zu bieten. Ungeachtet dieser Bemühungen sind Defizite in der Organisation des jeweiligen Studiengangs nicht auszuschließen. Auch wenn eine einzelne Beschwerde nicht unbedingt befriedigend für den Beschwerdeführer reguliert wird, so trägt sie doch dazu bei, dass eine unbefriedigende Studiensituation für künftige Studierende beseitigt und somit die Qualität der Lehre insgesamt verbessert wird.
Wann kann ich mit einer Antwort/Reaktion rechnen?
Sobald Ihre Beschwerde bei uns eingegangen ist, bestätigen wir Ihnen den Eingang und bearbeiten Ihren Fall. Einfache Fragen werden umgehend beantwortet. Im Regelfall wird Ihre Beschwerde zur Bearbeitung an entsprechende Stellen weitergeleitet. Über Ergebnisse werden Sie unmittelbar und persönlich informiert. Gegebenenfalls bitten wir Sie zu einem persönlichen Gespräch, um Ihre Situation genauer zu erfassen.
Informationen, die sich direkt auf die Studienbeiträge beziehen (z.B. Höhe des Beitrags, Befreiung, Darlehen der NRW.Bank etc.) finden Sie auf den Seiten der Studienberatung.
Letzte Änderung: 20.11.2008, 12:45 Uhr ·
Zuständig für diese Webseite: Gremium zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
