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Studienbeitrag

Die Hochschule Niederrhein erhebt seit dem WS 2006/07 einen Studienbeitrag in Höhe von 500 Euro pro Semester!

Hiervon abweichend wird in einigen Studiengängen ein ermäßigter Beitrag erhoben.

Höhe des Studienbeitrags

 

Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz StBAG NRW sowie in der Beitragsordnung der Hochschule Niederrhein.

 

Der Studienbeitrag kann direkt entrichtet oder über ein Darlehen der NRW Bank finanziert werden.

Studienbeitragsdarlehen

 

Beurlaubte Studierende entrichten keinen Studienbeitrag. In begründeten Fällen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden.

Befreiung

 

Wichtige Hinweise zum Thema Studienbeiträge gibt auch das MIWFT NRW.

 

Was ist am Ende des Studiums zu tun?

 

 

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Letzte Änderung: 06.01.2010, 08:48 Uhr · Zuständig für diese Webseite: Studienberatung

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