










Hiervon abweichend wird in einigen Studiengängen ein ermäßigter Beitrag erhoben.
Die gesetzlichen Regelungen finden Sie im Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz StBAG NRW sowie in der Beitragsordnung der Hochschule Niederrhein.
Der Studienbeitrag kann direkt entrichtet oder über ein Darlehen der NRW Bank finanziert werden.
Beurlaubte Studierende entrichten keinen Studienbeitrag. In begründeten Fällen können Studierende auf Antrag von der Beitragspflicht befreit werden.
Wichtige Hinweise zum Thema Studienbeiträge gibt auch das MIWFT NRW.
Was ist am Ende des Studiums zu tun?
Letzte Änderung: 06.01.2010, 08:48 Uhr ·
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