










Die Exmatrikulation ist die Streichung aus der Liste der Studenten beim Verlassen der Hochschule.
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Vor einer Exmatrikulation müssen Sie alle Verbindlichkeiten gegenüber der Hochschuleinrichtung lösen, z.B. Rückgabe entliehener Bücher an die Hochschulbibliothek, Entrichtung aller Gebühren, Verpflichtungen im Fachbereich.
Eine Exmatrikulation erfolgt zumeist aus folgenden Gründen:
Eine rückwirkende Exmatrikulation nicht möglich ist.
Nach der Exmatrikulation erhalten Sie eine Exmatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.
Letzte Änderung: 29.08.2008, 15:55 Uhr ·
Zuständig für diese Webseite: Studienberatung
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